zurück
zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 120

Säbel, schweizerisch, kantonale Ordonnanz um 1803/1804, Stadtgarnison oder Grenadier des Freikorps/Standeskorps, Solothurn.

Messinggefäss, aus gegossenen und geschmiedeten Teilen zusammengesetzt. Das massive, aus zwei Hälften zusammengesetzte Griffstück ist teilweise in der Art einer Griffkappe gearbeitet und verfügt über einen mit sechzehn Rillen versehenen Griffteil, grosser Vernietknauf. Der im Griff verschraubte vierkantige Griffbügel sowie der Seitenbügel mit gerolltem Ende münden in die flache Parierstange mit kugeligem Armabschluss.
Gerade, volle Rückenklinge (Länge 59,5 cm, Breite 3,1 cm), im Ortbereich zweischneidig, beidseitig identischer Ätzdekor: Solothurnerwappen zwischen «S» und «O» von einer Krone überhöht, Trophäe und barockes Ornament. Schwarze Lederscheide, Messinggarnitur, Mundblech mit Tragknopf, Stiefel.

Gesamtlänge: 71,8 cm Gewicht (ohne Scheide): 720 g
Provenienz: Antiquar Otto Staub, Freiburg 1960.

Kommentar

Die Waffe wurde sehr wahrscheinlich unter Verwendung einer Klinge des späten 18.Jahrhunderts hergestellt, die wie der Dekor belegt bereits einmal für eine Solothurner Griffwaffe Verwendung gefunden hatte. Das Gefäss, eine lokale Fertigung, und die vermutlich gekürzte Klinge erinnern an den Basler Dragoner Pallasch Ord.1774, den man mit einer ähnlichen Rückenklinge austattete. Es scheint, dass die Solothurner Dragoner zu Ende des 18.Jahrhunderts ebenfalls einen Pallasch führten. Belegstücke sind jedoch nicht bekannt.
Ein Inventar, welches die im Zeughaus Solothurn vor dem 1798 erfolgten Einmarsch der Franzosen vorhandenen Bestände auflistet, erwähnt u.a. an Kavalleriewaffen 50 neue und 120 alte «Dragonersäbel», dabei dürfte es sich eher um Reiterdegen oder Pallasche gehandelt haben. In der Mediationszeit bemühte sich Solothurn um die Reorganisation seiner Miliz. 1803 übernahm anstelle der bis 1798 aktiven Stadtwache eine Stadtgarnison Wach-und Polizeiaufgaben. 1804 wurde das aus einer Kavalleriekompanie, je einer Grenadier-, Jäger- und Artilleriekompanie bestehende Freikorps geschaffen. Die Bewaffnung dieser Einheiten, der Miliz ganz allgemein, erwies sich in anbetracht der französischen Requisitionen, des geleerten Zeughauses, als schwierig. Die Verarbeitung von Teilen älterer Waffen war in jenen Jahren in allen Kantonen üblich.
Literatur: Hubert Foerster, Solothurns militärische Sondereinheiten 1803-1819, in : Solothurnisches Jahrbuch, Bd.52, 1979, S.291- 315. Jürg A.Meier, Basler Landmiliz Ordonnanz 1763 bis 1797 in zeitgenössischen Darstellungen, in: Figurina Helvetica, Mitteilungen der Schweizerischen Gesellschaft der Freunde der Zinnfigur, Zürich/Basel, 1982, S.38-40. Roland Petitmermet, Lucien Rousselot, Schweizer Uniformen 1700-1850, Bern 1976, S.81-83, Tafel 75, Abb.1.