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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 117

Degen,
schweizerisch, kantonale Ordonnanz, um 1750, Offizier, Dragoner, Zürich

Messinggefäss, aus gegossenen und geschmiedeten Teilen zusammengesetzt. Kugeliger Knauf mit Halsansatz, Vernietknauf, der im Knauf verschraubte Griffbügel sowie der S-förmig geschweifte Seitenbügel münden in das herzförmige Stichblatt. Ein Parierstangenarm befindet sich unter dem Stichblatt, der zweite, nur noch rudimentär ausgebildete Arm verkümmerte zum kurzen Stichblattfortsatz, körperwärts ein Daumenring. Griff mit Messingdrahtwicklung, zwei Zwingen.
Zweischneidige Klinge (Länge 80,5 cm, Breite 4,1 cm), sechskantiger Querschnitt im Bereich des Wurzeldrittels, dann linsenförmig, im Ort etwas gerundet. Ätzdekor: Signatur «Christoph Locher in Zürich», Trophäen, Früchtekörbe in Kartuschen, Ornamente.

Gesamtlänge: 96,5 cm, Gewicht: 1075 g
Provenienz: Auktion Galerie Jürg Stuker, Bern 1952.

Kommentar

Die «Militar-Ordonanz für die Landmiliz des Canton Zürich», vom «22sten Hornung 1770», gedruckt 1780, informiert auch über die Bewaffnung der Dragoner, u. a. die reglementarischen Griffwaffen: «Sabel [sic!], dessen Gefäss von Messing, Schwedischer Art mit einem Bogen über die Hand, in Form eines lateinischen S, mit zweyschneidender Klinge, die 2 Schuh 10 Zoll [85,3 cm] lang, und 11/2 Zoll [3,8 cm] breit seyn soll, Jeder soll mit einfachen Quaste von gelbem Saffian-Leder versehen seyn» … «Die Ober- und Unter-Officiers hingegen, die
keine Flinte führen, sind also auch keiner Patron-Tasche benöthigt. Ihre Seiten-Gewehr sollen von gleicher Façon und Länge, gleich den Dragonern, jedoch mit dem Unterscheid, dass die Ober-Officiers dieselben im Griff oder Gefäss vergoldt, und die Sabel-Quaste von Gold mit blauer Seide meliert, die Unter-Officiers aber Sabel-Quaste von Cameelhaar, wie die Frey-Reuter haben sollen. Die Officiers von der Escadron der Kyburger- und Turbenthaler-Quartiers sollen ihre Sabel-Quasten anstatt mit blauer, mit rother Seide meliert
haben».
Der zürcherische Dragonerdegen, wie er 1770 zur Ordonnanz erklärt worden war, lässt sich schon um 1745/50 nachweisen. Zu Ende des 18. Jahrhunderts verzichtete man auf den S-förmigen Handschutzbügel sowie einen Teil der Parierstange, auch wurden die Griffbügel nicht mehr verschraubt. Damit verlor der Dragonerdegen wesentliche Merkmale, die er anfänglich mit seiner Vorlage, dem schwedischen Kavalleriedegen Modell 1729 und 1739, gemeinsam gehabt hatte. Bei der Neuorganisation der Zürcher Kavallerie 1772 wurde der Sollbestand für das aus acht Schwadronen bestehende Dragonerkorps auf 872 Mann festgesetzt.
Literatur: «Militar-Ordonanz für die Landmiliz des Canton Zürich» von 1770, S. 87/89. Olof P. Berg, Svenska Blankvaben, 2. Teil, 1983, S. 27/28. Schneider, Griffwaffen 18./19. Jh. op. cit., S. 11, Nrn. 3/4 mit Abb. Hugo Schneider, Die zürcherischen Griffwaffen des 18. Jahrhunderts, Zürcher Chronik Nr. 16, 1947, S. 4/11. Schneider, Schweizer Waffenschmiede op. cit., S. 175/176. Martin Schmid, Die Zürcher Miliz am Ende des Ancien Régime, Kriegsmaterial, Ausbildung, Mobilisierung unter dem Aspekt der Kriegstüchtigkeit, Lizenziatsarbeit, Zürich 2000, S. 42/47. Wegeli, Schwerter und Dolche op. cit., S. 182/183, Nrn. 674/676, Abb. 200.