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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 139

Säbel, kantonal um 1830, berittener Stabsoffizier, Wallis.

Messinggefäss vergoldet, berieben. Griffkappe, Griffbügel und zwei Seitenbügel münden in die Parierstange mit ortwärts gebogenem, gerundetem Abschluss. Die spitzovalen Mitteleisen weisen den gleichen ornamentalen Dekor auf. Mit geschwärztem Leder bespannter, gerillter Griff, feine Kupferdrahtwicklung.
Gesteckte Klinge mit Schör (Länge 84,4 cm, Breite 3,3 cm), Pandurspitze. Drei Viertel der Klinge sind gebläut, dazu ein reicher, vergoldeter Ätzdekor: Terzseite - das Walliser Wappen mit sieben Sternen zwischen einem Eichenlaub- und einem Palmzweig, von einer Krone überhöht, Füllhörner und Vasen mit Früchten, Blumen und Rankenwerk. Quartseite - ein langschenkliges Schweizerkreuz zwischen Lorbeer- und Palmzweig, mehrere Trophäen sowie Rankenwerk. Eisenscheide, Schlepper, zwei vergoldete, beriebene Messingringbänder.

Gesamtlänge: 97,5 cm Gewicht (ohne Scheide): 920 g
Provenienz: Galerie Fischer, Luzern, Nov.1960, vorher im Besitz von Antiquar Otto Staub, Fribourg.

Kommentar

Nachdem 1817/18 von der eidg.Militäraufsichtsbehörde für die berittenen Offiziere kein spezielle Griffwaffe empfohlen worden war, fand bis zur Annahme der eidg.Ordonnanz 1842 vor allem das französische Säbelmodell für Offiziere der leichten Kavallerie An IX oder An XI Verwendung. Gefäss und Klinge dieser Waffen unterscheiden sich nur geringfügig vom 1817 eingeführten eidg. Säbelmodell für berittene Mannschaft. Als Lieferanten lassen sich vor allem die Solinger Firmen P.Knecht, Weyersberg, Wester, Höster usw. nachweisen. Nach 1815 /1817 werden Griffwaffen französischer Provenienz , z.B. aus Klingenthal, nur noch vereinzelt in die Schweiz eingeführt. Einige welsche Offiziere gaben bei der Anschaffung ihrer persönlichen Griffwaffen nach 1815 jedoch weiterhin französischen Lieferanten den Vorzug.
Beim vorliegenden, leider nicht gemarkten oder signierten Säbel ist die vermutlich auf Bestellung speziell dekorierte Klinge bemerkenswert. Das Walliserwappen wird in der noch zur Zeit des Ancien Régime üblichen Form mit sieben anstatt mit den am 12.Mai 1815 in der neuen Kantonsverfassung festgelegten dreizehn Sternen abgebildet. Die Siebenzahl der Sterne entsprach bis 1798 den sieben regierenden Oberwalliser Zenden. Aus den ehemaligen Untertanengebieten der Oberwalliser formierten sich zur Zeit der helvetischen und der cisalpinischen Republik (1798-1813) fünf weitere Zenden. Im Walliser Wappen wurden die nun insgesamt zwölf Zenden seit 1802 offiziell von einer entsprechenden Sternenzahl symbolisiert. Dazu kam 1815 mit dem neu geschaffenen Zenden Gundis noch ein weiterer dreizehnter Stern. Der Träger dieses Säbels könnte somit ein konservativer Oberwalliser Offizier gewesen sein, der mit diesem nur sieben Sterne aufweisenden Wappen einen versteckten Protest zum Ausdruck brachte. Ebenso ist die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, dass dem vermutlich in Deutschland ansässigen Klingenproduzenten kein aktuelles Walliserwappen zur Verfügung stand. Selbst in Kenntnis des Wappens mochte ein Klingendekorateur der alten Version den Vorzug gegeben haben, weil deren Umsetzung weniger schwierig war. Das Vereinfachen aufwändiger, schwieriger Bildmotive war beim Dekorieren von Klingen üblich, eine wenig problematische Erklärung für das Beibehalten des alten Walliserwappens!
Literatur: Aries, Armes blanches op.cit., Vol.XIII 1969, « Sabres des officiers de la cavalerie légère dits de l'an IX ou de l'an XI». Lhoste/Resek, Sabres op.cit., S.306-307. Louis Mühlemann, Wappen und Fahnen der Schweiz, Luzern 1977, S. 140 -144. Schneider/Meier, Griffwaffen op.cit., S.70, Typ B. Galerie Fischer, Luzern, 11./12.6.1992, Nr.8773.